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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Grundstücksbezogene Leistung

Unser Mandant hat im Jahr 2019 für einen deutschen Auftraggeber die Elektronik in einen von diesem Auftraggeber hergestellten Schaltschrank verbaut. Hierfür gibt es einen eigenen Auftrag und eine separate Rechnungsstellung. Nach Fertigstellung ist dieser Schaltschrank von dem deutschen Auftraggeber nach Mexiko befördert worden. Nun schließt sich in 2021/04 die Inbetriebnahme durch unseren Mandanten in Mexiko an. Hierzu gibt es einen separaten mündlichen Auftrag des deutschen Auftraggebers (Hersteller des Schaltschranks). Der Anschluss des Schaltschranks in Mexiko ist bereits erfolgt. Unser Mandant reist nach Mexiko, um dort den Anschluss des Schaltschranks zu prüfen, die Elektronik an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen und ggf. Umprogrammierungen vorzunehmen. Leistungsempfänger ist der deutsche Auftraggeber (Hersteller des Schaltschranks). Wie ist diese Leistung umsatzsteuerlich zu beurteilen? Handelt es sich um eine eigenständige Leistung? Wo liegt der Ort der Leistung? Muss sich unser Mandant ggf. in Mexiko steuerlich registrieren?
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