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Einkommensteuer,Außergewöhnliche Belastungen,Bestattungskosten

Eine verwitwete Mandantin will einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. Ihre verfügbaren Mittel würden durch den Abschluss eines solchen Vertrages aufgebraucht. Wäre ein Abzug dieser Ausgaben als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? Die Mandantin will ihre Enkelin entlasten, die sonst die Beerdigungskosten übernehmen sollte. Ich nehme an, dass die Kosten für einen Bestattungsvorsorgevertrag nicht abzugsfähig sein werden, weil dessen Abschluss für die Steuerpflichtige nicht zwingend ist. Soweit ich sehe, liegt zu dieser Frage aber keine Rechtsprechung vor. Wie beurteilen Sie das?
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