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Pflegekosten,häusliche Pflege

Unser Mandant ist pflegebedürftig (Pflegegrad 3) und wird zuhause von Pflegekräften, die von polnischen Agenturen (kein anerkannter Pflegedienst) vermittelt werden, gepflegt (Aufwendungen ca. 28.000 €). 1. Sind diese Kosten als außergewöhnliche Belastung anzusetzen? 2. Ist als Erstattungen das tatsächlich erhaltene Pflegegeld (545 € monatlich) oder der fiktive Pflegesachleistungsanspruch (1.298 € monatlich) zu erfassen?
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