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Behinderten-Pauschbetrag,Übertragung,§ 33b Abs. 5 EStG

Der hilflose Sohn hat seinen Behindertenpauschbetrag in Höhe von 7.400 € an seine Eltern abgetreten. Ab dem 02.01.2021 wird der Pauschbetrag jedoch wieder für eigene Zwecke beansprucht. Könnte der Pauschbetrag hälftig auf die Eltern und hälftig auf den Sohn aufgeteilt werden? Ist der Pauschbetrag teilweise abtretbar?
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