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Pflegekosten,häusliche Pflege

Fall: Zwei Ehegatten sind pensioniert und beide schwer behindert. Sie bekommen von einer Person im Haushalt ganzjährig Hilfe und werden von ihr medizinisch versorgt und gepflegt. Die Person erhält 24.000 € Gehalt im Jahr. Der Betrag wird den Eheleuten nicht erstattet. Fragen: Darf der Personalaufwand als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden bzw. ist der Ansatz von der Ausbildung der Pflegeperson oder ihrer Tätigkeit abhängig bzw. aufteilbar? Darf der Betrag, der als zumutbare Belastung nicht abzugsfähig ist, als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden? Darf zusätzlich der Behindertenpauschbetrag geltend angesetzt werden?
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