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Heimunterbringung als agB,Pflege-Pauschbetrag,§ 33b Abs. 6 EStG,Behinderten-Pauschbetrag

Meine Mandantin pflegt ihren Ehemann (Pflegegrad 4, GdB 100, Merkzeichen H – die Voraussetzungen für die Gewährung des Pflegepauschbetrags liegen vor) bis zum 21.10.2020, anschließend erfolgt eine Heimunterbringung! Für den Zeitraum ab dem 22.10.2020 (Heimunterbringung) werden die tats. Kosten i.H.v. 6.000 € geltend gemacht. Meine Frage: Steht der Ehefrau der Pflegepauschbetrag i.H.v. 924 € für den Zeitraum vor der Heimunterbringung (zusätzlich zu den tats. Kosten ab Heimunterbringung) zu?
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