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Freibetrag nach § 33b EStG,Grundlagenbescheid

Meine Mandantin ist schwerbehindert. Der Schwerbehindertenausweis wurde im Jahr 2003 erstellt und ist im August 2019 abgelaufen. Der Grad der Behinderung betrug seit dem Jahr 2003 50 %. Die Gründe für diese Behinderung bestehen unverändert weiter. Hinzugekommen ist seit zwei Jahren ein Gehirntumor, der zu erheblichen Einschränkungen führt. Die Kinder werden erst jetzt als Vorsorgebevollmächtigte eine Höherstufung des GdB und einen Pflegegrad beantragen. Die Beantragung im Jahr 2020 ist versäumt worden. Die Mandantin war dazu gar nicht in der Lage. Das Problem stellt sich aus steuerlicher Sicht für das Jahr 2020. Welche Möglichkeiten gibt es, den Pauschbetrag nach § 33b EStG in der Einkommensteuererklärung 2020 weiterhin zumindest mit 50 % geltend zu machen? Wahrscheinlich wird das Versorgungsamt auf den jetzigen Antrag im Jahr 2021 einen GdB von 100 % feststellen.
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