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Kosten,Pflegeheim,§ 26a EStG

Ein Mdt., der verheiratet ist, pflegte seine EF über Jahre zuhause. Nun muss die EF in ein Pflegeheim, Zuzahlung ca. 2.500 €/Monat. Die beiden Ehepartner haben bisher getrennte Bankkonten und wählten all die Jahre die getrennte Veranlagung, leben aber in intakter Ehe. Kann der EM die Kosten, die er anteilig für das Pflegeheim übernimmt, als außergewöhnliche Belastung geltend machen auch bei Einzelveranlagung, oder muss dann die ZV gewählt werden?
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