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Unterhaltsleistungen,Eigenes Vermögen des Empfängers,§ 33a Abs. 1 Satz 4 EStG

Ein Mandant von uns hat seinem Sohn vor ca. 14 Jahren zwei Mietwohnungen unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Die Kaltmiete aus den Wohnung beträgt ca. 1.100 €/mtl. Der Sohn (50 Jahre alt) ist mittlerweile arbeitslos. Wenn unser Mandant seinem Sohn 1.000 €/mtl. zahlt, kann er dies als Unterhalt gem. § 33a EStG steuerlich geltend machen, oder zählen die beiden Wohnungen, die ja dem Sohn gehören, aus denen er aber keinerlei Nutznießung hat, zu dem zu berücksichtigenden Vermögen (Höchstgrenze: 15.500 €), so dass der Ansatz des Unterhalts nicht möglich wäre?
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