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§ 33a EStG,Unterhalt,angemessenes Hausgrundstück

Der 30-jährige, sich im Studium befindende Sohn meiner Mandantin T. lebt im Haushalt von Frau T. und ist auch dort gemeldet. Er hatte im Jahr 2020 keine eigenen Einkünfte. Nach dem Tode des Ehemanns überschrieb Frau T. ihrem Sohn einen Anteil (ca. 400 qm) des Grundstücks, auf dem sich auch das gemeinsam (von Frau T. und ihrem Sohn) bewohnte Gebäude befindet. Der Grundstücksteil, der sich im Eigentum des Sohns befindet, ist laut Frau T. mit einer Garage bebaut. Ansonsten hat der Sohn kein weiteres Vermögen. Meine Frage: Kann Frau T. in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 den Unterhaltsaufwand für ihren Sohn gemäß R 33a.1 Abs. 1 Satz 5 EStR in Höhe von 9.168 € in Ansatz bringen oder ist der Ansatz von Unterhaltsaufwendungen wegen dem überschriebenen Grundstücksteil ausgeschlossen?
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