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§ 33b EStG,Behindertenpauschbetrag,GdB 30 %

Ein Mandant hat wegen einer Krebserkrankung eine Feststellung von einer 30%igen Behinderung erhalten. Diese haben wir in der Steuererklärung berücksichtigt. Das Finanzamt möchte nun den Behindertenpauschbetrag nicht gewähren. Zur Begründung wird angeführt, dass der Grad der Behinderung weniger als 50 % beträgt und wegen der Behinderung kein Anspruch auf Rente oder andere Bezüge besteht. Weiter hätte die Behinderung weder zu einer dauernden Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit geführt, noch beruht sie auf einer typischen Berufskrankheit. Obwohl also die zuständige Sozialbehörde eine Behinderung attestiert, will das Finanzamt diese für steuerliche Zwecke nicht berücksichtigen. Ist die Vorgehensweise des Finanzamts zutreffend?
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