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Antrag nach § 33b EStG,Grundlagenbescheid nach SGB

Der Steuerpflichtige A hat seinen ESt-Bescheid 2016 am 27.02.2018 erhalten, den für 2017 am 05.02.2020, den für 2018 am 05.02.2020 und den für 2019 am 10.06.2021. Nun reicht er mir einen Feststellungsbescheid ein, in dem ein Grad der Behinderung von 30 % bescheinigt ist. Er hätte gelesen, dass man dafür einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen kann. Der Feststellungsbescheid ist datiert vom 18.05.2018 und besagt, dass ab dem 1.1.2016 ein Grad der Behinderung von 30 % besteht. Frage: Kann der Feststellungsbescheid als sog. Grundlagenbescheid noch alte Einkommensteuerbescheide ändern?
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