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Einkommensteuer,Ausgleichsforderung,Außergewöhnliche Belastungen

Der Mandant ist Gesellschafter einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis und seit einigen Jahren geschieden. Im März veräußert er einen Anteil an seinem Gesellschaftsanteil für 16.000 €. Laut Scheidungsvereinbarung ist er verpflichtet, 50 % eines Veräußerungsgewinns/Veräußerungserlöses an seine geschiedene Ehefrau auszuzahlen. Der Veräußerungsgewinn ist unstreitig als laufender Gewinn zu versteuern. Wie ist der an die Ex-Ehefrau zu zahlende Betrag zu erfassen?
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