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Die S GmbH (Gesellschafter N und M mit je 50 % im Privatvermögen) hat mit Spaltungsbeschluss zum 31.08.2009 einen Teilbetrieb Energie in die S.E GmbH abgespalten. Gesellschafter N und M je 50 % im Privatvermögen. Die bisherige S GmbH firmiert jetzt als S.T GmbH. Die Abspaltung erfolgte mit Wirkung zum 01.01.2009. Nachdem der Energiebereich rückläufig ist, soll die jetztige S.E GmbH wieder auf dei S.T GmbH verschmolzen werden. Die Gesellschafter bleiben weiterhin N und M im Privatvemrögen mit je 50 %. Die damalige Abspaltung erfolgte zu Buchwerten. JEtzt ist ebenfalls Buchwertansatz geplant. Jede Gesellschaft hat ein positives EK. Die Verschmelzung soll im August 2015 erfolgen, mit Rückwirkung zum 01.01.2015. Ist die Übertragung jetzt zu Buchwerten möglich ?
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