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Die L. GmbH H wurde am 01.01.2010 auf die L. GmbH Werk verschmolzen. Die Verluste der L. GmbH Werk in Höhe von 370 T€ blieben bestehen. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit wurde in 2011 in Z. ein Grundstück incl. Anlagen gekauft. Zukünftig soll die L. GmbH Werk aufgespalten werden, in eine L. GmbH Z und L. GmbH Werk.Frage: Wir wirkt sich die geplante Betriebsaufspaltung, insbesondere wegen der Verschmelzung vom 01.01.2010 und der stehen gebliebenen Verluste, aus? Sind dabei Sperrfristen oder ähnliches zu beachten?
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