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Ein EU möchte in eine GmbH & Co. KG umwandeln. Zu diesem Zweck wurde u. a. eine Verwaltungs-GmbH mit Vertrag vom 29.12.2014 gegründet. Eintragung HR 12.01.2015. Die Eröffnungsbilanz der V-GmbH ist auf den 12.01.2015 zu erstellen. Der Notar schreibt für seine Tätigkeit im Dezember 2014 eine Rechnung mit Datum vom 19.01.2015 an die GmbH & Co. KG in Höhe von 800 Euro. Kann dieser Aufwand im Abschluss des EU zum 31.12.2014 gebucht werden, da die GmbH & Co. KG Gesamtrechtsnachfolgerin des EU wird?
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