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Ein Mandant betreibt seit etlichen Jahren in der Form eines Einzelunternehmens einen LKW-Gebrauchtwagenhandel. Er möchte nun die Geschäfte in der Form einer GmbH weiterführen. Eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz zu Buchwerten erscheint mir zu aufwendig. Alternativ bestünde die Möglichkeit, das (wenige) Anlagevermögen und den Warenbestand an die GmbH zu verkaufen. Besteht in diesem Falle die Gefahr, dass das FAmt im Wege der Betriebsaufgabe bei der Einzelfirma einen Firmenwert ansetzt? Wie wäre die Lösung, wenn die Einzelfirma neben der GmbH bestehen bliebe und auslaufen würde?
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