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- § 6 Abs. 3 EStG oder § 24 UmwStG?
- Übertragung von GmbH Anteilen
Die A GmbH soll zum 01.01.2015 zu Buchwerten auf die B-GmbH verschmolzen werden. 1. Steuerlicher Übertragungsstichtag ist der 31.12.2014 Korrekt? 2. Die A-GmbH muss zum 31.12.2014 eine Übertragungsbilanz erstellen, da zu Buchwerten die Verschmelzung erfolgt => Schlussbilanz gleich Übertragungsbilanz Korerekt? 3. Wann muss die B-GmbH als Übernehmerin die Werte aus der Übertragungsbilanz der A-GmbH in Ihre Bilanz übernehmen. a.) zum 31.12.2014? oder b.) zum 01.01.2015?
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