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Am 03.12.14 wird eine GmbH & Co.KG gegründet. Komplementärin ist die GmbH (ohne Vermögensbeteiligung), Kommanditist ist A. Mit Vertrag vom 08.12.14 bringt A sein Einzelunternehmen rückwirkend zum 01.10.14 in die GmbH & Co.KG durch Ausgliederung ein. Ist diese Rückwirkung möglich? (Habe Bedenken, da Ausgliederung durch Neugründung einer Personengesellschaft lt. UmwG nicht möglich ist. Dadurch hätte man ja im Ergebnis eine Ausgliederung durch Neugründung, da ja am 01.10.14 die GmbH & Co.KG noch gar nicht existiert.)
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