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Mein Mandant betreibt ein Einzelunternehmen als Freiberufler. Er möchte sein Unternehmen in Form einer GmbH künftig weiterführen. Ist es möglich, eine GmbH zu gründen und das Einzelunternehmen einfach abzumelden oder muss das Einzelunternehmen im Wege der Sachgründung in die GmbH eingebracht werden (Stichwort verdeckte Einlage Firmenwert)? Wenn eine Einbringung erfolgen muss, wie ist dann eine Ausgliederung für einen Freiberufler möglich (Eintragung im Handelsregister)?
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