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Ingenieur A möchte gerne einen Teil seiner freiberuflichen Tätigkeit "abspalten" und im Rahmen einer GmbH weiterführen. Aktuell wird die Tätigkeit als ein freiberufliches Unternehmen i.S. § 18 ESTG geführt. Die Umwandlung nach UmwG ist u.E. nicht möglich, da ein freiberufliches UN vorliegt. Ein Einzelunternehmen kann im Wege der Sachgründung oder nach Bargründung einer GmbH im Wege der Kapitalerhöhung in eine GmbH eingebracht werden. Auf welchem Weg kann das auch für einen Teil eines freiberuflichen Unternehmens erfolgen, ohne stille Reserven aufzudecken? (Es liegen keine klassischen Teilbetriebe vor).
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