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- § 6 Abs. 3 EStG oder § 24 UmwStG?
- Übertragung von GmbH Anteilen
Zwei Ärzte betreiben jeweils Einzelpraxen und sind über eine gemeinsam betriebene Praxisgemeinschaft zu je 50 v.H. Verbunden. Jetzt werden beide Einzelpraxen und die WG der Praxisgemeinschaft in eine Gemeinschaftspraxis zu Buchwerten eingebracht. Da die Partner im BV ihrer Einzelpraxen unterschiedlich hohe Darlehensverbindlichkeiten haben, werden nicht alle in das Gesamthandsvermögen eingebracht. Werden die zurückbehaltenen Schulden automatisch Sonder-BV des einbringenden Gesellschafters? Sind die Schuldzinsen Sonder-BA?
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