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Ein Kleinunternehmer aus Italien rechnet eine Sonstige Leistung an einen Unternehmer (kein Kleinunternehmer) in Deutschland ab. Der Leistungsort befindet sich nach § 3 a II UStG in Deutschland. Der italienische Kleinunternehmer hat den Betrag Netto in Rechnung gestellt mit Hinweis darauf, dass es sich um gelegentliche Leistungen nach Art. 67 L TUIR 917/86 handelt und nicht mehrwertsteuerpflichtig ist nach Art. 5 DPR 26/10/1972 n. 633. Greift hier das Reverse-Charge-Verfahren auch wenn der leistende Unternehmer Kleinunternehmer ist (siehe § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG)? Kann das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden wenn der Umsatz in Italien umsatzsteuerbefreit ist? Wie hat die Rechnungsstellung zu erfolgen wenn der leistende Unternehmer keine USt-ID-Nummer besitzt?
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