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Steuerpflichtiger erbringt nachstehende Dienstleistungen für ein Unternehmen, dass Heizkostenabrechnungen erstellt: Montage von Heizkostenerfassungsgeräten und Ablesung dieser Geräte. Gilt für diese Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren gem. § 13b UStG?
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