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Wir haben einen deutschen Unternehmer, der eine Bauleistung für einen österreichischen Unternehmer erbringt. Der Österreicher führt ebenfalls Bauleistungen aus. Der deutsche Unternehmer ist nicht in Österreich registriert. Der Deutsche erhält vom Österreicher einen Auftrag eine Bauleistung in Deutschland zu erbringen. (Einbau eines Bades) Wie hat unser Deutscher Unternehmer die Rechnung an den Österreicher (Leistungsempfänger) zu stellen? Ist die Rechnung mit 19 % USt auszustellen? Gelten die Bestimmungen der neuen Regelung ab 01.10.2014 für Bauleistungen auch für im Ausland ansässige Unternehmer? Muss eine Bescheinigung nach USt 1 TG vorliegen vom Leistungsempfänger (auch für das Ausland)?
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