Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die zehn Betreiber GmbH & Co. KGs betreiben Photovoltaikanlagen. Die X-GmbH & Co. KG ist an einigen dieser Gesellschaften beteiligt, außerdem betreibt sie selbst eine eigene PV-Anlage. Es gibt nur einen einzigen Einspeisezählpunkt. Die X KG hat mit den Betreiber-KGs einen Einspeiseverwaltungsvertrag abgeschlossen, nach dem sie die Strommengen insgesamt gegenüber dem Netzbetreiber abrechnet und dann im Innenverhältnis weiterverteilt. Es gibt also nur einen einzigen Vertrag zwischen Netzbetreiber und X KG über die Einspeisung des gesamten Stroms. Die monatlichen Gutschriften des Netzbetreibers gehen also an die X KG und diese verteilt die Einnahmen weiter, indem sie Gutschriften (mit USt-Ausweis) an die Betreiber-Gesellschaften erteilt und die anteiligen Beträge auszahlt. Der Netzbetreiber ist unstreitig Wiederverkäufer. Die Stromlieferung eines Wiederverkäufers an einen anderen Wiederverkäufer fällt unter § 13b UStG. Die Definition des Wiederverkäufers steht in § 3g UStG.Frage 1: Gilt die X KG als Wiederverkäufer, obwohl sie den von den Betreiber-KGs nicht ankauft, sondern nur dessen Vermittlung übernimmt?Frage 2: Ist es problematisch, dass die X KG für diese Leistung keinerlei Entgelt erhält?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen