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Mein Mandant ist in der Baubranche tätig und ist spezialisiert auf Bodenbeläge und Estrichverlegung. Mit einem langjährigen Geschäftspartner, einem Malermeister, welcher ebenfalls Bauleistungen ausführt, hat mein Mandant einen Vertrag über ein Bauvorhaben geschlossen. Dieses Bauvorhaben ist ein privates Mehrfamilienhaus des Malermeisters. Dieses Bauprojekt startete bereits im September 2013.Mein Mandant schrieb bisher 4 a-Konto Rechnungen: am 10.04.2014 mit Ausweis 19 % USt 08.07.2014 mit Ausweis 19 % USt Diese A-Konto Rechnungen wurden inklusive USt überwiesen. 29.01.2015 mit Ausweis 19 % USt Hier wurde bisher nur die Nettosumme überwiesen. 17.03.2015 Schlussrechnung mit Ausweis 19 % UStBisher keine Überweisung mit Hinweis auf § 13b V S. 2 UStG. Ist in diesem Fall § 13b V S. 2 UStG anzuwenden obwohl der Leistungsempfänger die Leistung nicht für sein Unternehmen und Weitergabe der Bauleistung bezieht?Da sich im Jahre 2014 die Gesetzgebung und Verwaltungsmeinung mehrfach geändert hat : Ist jede a-Konto Rechnung für sich nach dem jeweiligen Rechtsstand zu beurteilen oder ist die Schlussrechnung maßgebend für die Ermittlung des Rechtsstandes? Sind die Rechnungen des Jahres 2014 zu ändern oder kann dies mit der Schlussrechnung korrigiert werden? Gibt es Besonderheiten bei Sicherheitseinbehalten?
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