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Die H Garagen- und Bauelemente Vertriebs-GmbH liefert an den Bauträger B eine Fertiggarage. In der Rechnung wird Lieferung und Montage pauschal z.B. mit 7.000 € abgerechnet. Vertraglich trägt H die Verantwortung für das ordnungsgemäße Aufstellen der Garage. Derzeit rechnet H gem. § 13b UStG ab. Zukünftig erhält H von B eine Bescheinigung USt 1TG. H besitzt derzeit eine Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG, jedoch (noch) keine USt 1TG. Unser Mandant H bezieht die Garagen ausschließlich von einem Hersteller L (bekannter Hersteller von Fertiggaragen). Das Aufstellen und die Lieferung der Garage übernimmt direkt L. Diese rechnet über Ihre Leistung mit H ab. L hat eine Bescheinigung gem. USt 1TG. Die Monatekosten in der Rechnung sind wesentlich geringer als der Preis der Garage (in der Regel ca 12 % Montagekosten). Derzeit rechnet L mit 19% USt ab. Erbringt H eine Bauleistung gem. § 13b UStG? Muss H gegenüber B gem. § 13b abrechnen? Muss L gegenüber H gem. § 13 b UStGabrechnen? Bitte Begutachtung für die Rechtslage ab 01.10.2014 und vor 14.02.2014.
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