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Auslandsverluste,Verlustbescheinigung,Verlustverrechnung

Mandant A erzielt in den Jahren 2015, 2016 und 2017 Verluste aus Kapitalvermögen bei der britischen Forex Capital Markets Ltd. Das britische Unternehmen stellt keine deutsche Steuerbescheinigung über die Verluste aus.Fragen:1. Kann A die Verluste in seiner Einkommensteuererklärung trotz fehlender Verlustbescheinigung geltend machen?2. Bisher wurden die Verluste nicht in den ESt-Erklärungen 2015–2017 erklärt. Wie kann ein Verlustvortrag beim FA beantragt werden, wenn keine Verlustbescheinigung erfolgt?
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