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§ 43 EStG,Darlehensforderung,§ 20 I EStG

Wir haben folgende Fragen zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer auf ein Darlehen an eine GmbH.Unsere Mandantschaft ist eine deutsche GmbH. Im Jahr 2017 wurden 51 % der Anteile an eine italienische S.p.A. veräußert. Seitdem sindHerr G mit 49 % und die X S.p.A. mit 51 % an der Gesellschaft beteiligt.Herr G und die X S.p.A. haben jeweils der Gesellschaft ein Darlehen über 750 T€ Ende 2017 gewährt. Der Zins betrug jeweils ca. 5.000 € (Zinsatz 3%) und wurde Anfang 2018 ausgezahlt.Eine Kapitalertragsteuer wurde nicht einbehalten bzw. abgeführt.Fragen:Musste eine Kapitalertragsteuer einbehalten werden und falls ja, wie hoch bzw. kann die italienische S.p.A. diese sich wieder rückerstatten lassen?
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