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§ 17 Abs. 1 EStG,§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG i.V.m. Satz 2 i.V.m. § 20 Abs. 4 EStG,§ 32d Abs. 2 Satz 2 EStG,§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG,§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG,Ausfall einer Darlehensforderung gegenüber GmbH

Ein mit 10 % an der GmbH Beteiligter A hat ein Darlehen in Höhe von 100.000 €, das durch nach und nach getragene Rechnungen der GmbH angewachsen ist, gegenüber der GmbH gegeben.Wenn nun die GmbH planmäßig liquidiert wird, kann allerdings das Darlehen nicht mehr zurückgeführt werden, weil es auf der anderen Seite eine Forderung von 80.000 € gibt gegen den Gesellschafter B (90 %), die von diesem nicht bedient werden kann.Fragen:1. Sind für Forderung und Verbindlichkeit Teilwerte zu berichtigen?2. Kann A seinen Forderungsausfall geltend machen? Wenn ja, wann – bei TW-Abschreibung, mit Liquidation?3. A und B sind nicht verwandt – gibt es schenkungsteuerliche Auswirkungen?
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