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Verrechenbarkeit von Verlusten,Veräußerungsverlust,Optionsgeschäfte

Der Steuerpflichtige hat mit dem Erwerb von Anteilen an einer GmbH (6 % Anteile) Optionen zu den GmbH-Anteilen gekauft. Der Preis für die Anteile betrug 15.000 Euro, die Optionen wurden mit 10 Euro bewertet. Kauf am 15.3.2017.Am 30.3.2018 hat er die Optionen für 10.000 Euro verkauft.Die Anteile wurden am 30.11.2018 verkauft. Verkaufserlös 40.000 Euro.Des Weiteren wurde ein Wandeldarlehen in Höhe von 6.000 Euro gezeichnet, das für 4.000 Euro verkauft wurde (Kauf: 15.2.2018; Verkauf 30.11.2018), Verlust somit 2.000 Euro.Ebenso wurde ein Investment in Form von nachrangigen Darlehen in ein Start-up getätigt (April 2018), Darlehen 3.000 Euro. Die Darlehensforderungen wurden ebenfalls im November 2018 verkauft.Verkaufserlös 1.400 Euro. Verlust somit 1.600 Euro.Fragen:Wie ist der Gewinn aus der Option zu versteuern?Wie sind die Verluste aus den Wandeldarlehen und dem Investment in das Start-up zu versteuern?Ist eine Verrechnung mit dem Gewinn aus den Optionen möglich?
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