Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 20 EStG,CfD´s

Das Finanzamt hat meines Erachtens zutreffend einen verbleibenden Verlustvortrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien) für ausländische Kapitalerträge aus CFD festgestellt. Allerdings hat das Finanzamt den erklärten Verlust um bescheinigte CFD-Haltekosten gemindert mit der Begründung: Haltekosten sind Finanzierungskosten, diese sind nicht abzugsberechtigte Werbungskosten nach dem Abzugsverbot des § 20 EStG, Haltekosten sind keine Veräußerungskosten. Ist die Meinung des Finanzamtes zutreffend?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen