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Werbungskostenabzug,§ 20 EStG,Schuldzinsen

Unser Mandant war an einer Kapitalgesellschaft zu 40 % beteiligt. Des weiteren war er Geschäftsführer der Gesellschaft.Er hat im Jahr 2017 seine Anteile verkauft.Zur Finanzierung der Anschaffungskosten hatte er seinerzeit ein Darlehen aufgenommen, welches im Jahr 2018 auch noch weiter läuft.Können diese Darlehenszinsen im Jahr 2018 als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden?
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