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§ 20 II EStG

Unsere Mandanten sind ein Ehepaar M und F. F ist an der GmbH G zu 20 % beteiligt, alle anderen Gesellschafter von G sind keine nahestehenden Personen zum Ehepaar. G ist wirtschaftlich stark angeschlagen und wird voraussichtlich Insolvenz anmelden müssen.M hat der G ein Darlehen über 200.000 € zu fremdüblichen Konditionen gewährt. Kann M einen Verlust bei Ausfall des Darlehens wegen Insolvenzantrag in Höhe von 200.000 € einkommensteuerlich mit anderen Einkünften verrechnen? Wenn ja, mit welchen und unter welchen Voraussetzungen (Annahme: Darlehensforderung mit gemeinem Wert von 0 € nach Insolvenzantragstellung).
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