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Umsatzsteuer,Vorsteuerberichtigung,Beginn Berichtigungszeitraum

Sachverhalt: Mandant nutzt ein Fahrzeug ab dem Jahr 01, welches über Mietleasing bezahlt wird. Im Jahr 05 kauft er genau dieses Fahrzeug – das Fahrzeug wird dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet und Vorsteuer berücksichtigt. Im Jahr 07 wechselt unser Mandant nun in die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung. Das Fahrzeug ist ertragsteuerlich zum Ende 06 abgeschrieben. Frage: Da es sich um dasselbe Fahrzeug handelt und daher das Wirtschaftsgut identisch ist, stellt sich die Frage, wann der Beginn des Vorsteuerberichtigungszeitraums ist, Jahr 01 oder 05. Wenn der Beginn des VSt-Berichtigungszeitraums das Jahr 05 ist, ist dann trotzdem von einem fünfjährigen Berichtigungszeitraum auszugehen?
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