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PV-Anlage,Landwirtschaft,Vorsteuer

Unser Kunde betreibt eine PV-Anlage, für die er monatlich ca. 150,00 € incl. USt als Einspeisevergütung erhält. Zusätzlich erhält er im Rahmen der Direktvermarktung einen monatlichen echten nicht steuerbaren Zuschuss in Höhe von ca. 300,00 €. Für den landw. Betrieb verwendet er Strom für ca. 500,00 € im Monat. Für diesen Betrag stellt er eine Rechnung incl. USt aus (500,00 €), die vom landw. Betrieb bezahlt wird. Dort kann die USt auf Grund der Pauschalierung nicht abgezogen werden. Einen privaten Eigenverbrauch gibt es nicht. Wir haben bei den AK keine Kürzung der Vorsteuer vorgenommen. Bitte bestätigen Sie uns, dass diese Vorgehensweise umsatzsteuerlich korrekt ist.
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