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Beginn,Unternehmer

Unser Mandant (GmbH) hat eine größeres, bisher industriell genutztes Grundstück erworben. Im Zuge der Umgestaltung werden verschiedene Gebäude und Betriebsvorrichtungen abgerissen. Auf den frei werdenden Flächen sollen u. a. Fußgängerbereiche, Freiflächen und Grünanlagen entstehen, die das Grundstück insgesamt aufwerten sollen. Noch nutzbare Gebäude wie auch neu zu errichtende Gebäude werden (voraussichtlich) steuerpflichtig vermietet. Die Aufwertung des Gesamtgrundstückes mit Fußgängerbereichen, Freiflächen und Grünanlagen soll zu einer besseren Vermietbarkeit und höheren Mieterträge führen. Fragen: Reicht dieser mittelbare Zusammenhang zwischen den Abrissleistungen und den steuerpflichtigen Mieteinnahmen auf dem Grundstück aus, um den Vorsteuerabzug zu bekommen?
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