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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vorsteuerabzug

In meiner Anfrage geht es um den Vorsteuerabzug im Sinne des § 15 UStG bei den Einnahmen bei einem Physiotherapeuten. Der Physiotherapeut erbringt teilweise umsatzsteuerfreie sowie umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Da mein Mandant die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze teilweise durch physiotherapeutische Behandlungen gegenüber Fußballbundesligaspielern erbringt, sind diese Leistungen auch umsatzsteuerpflichtig. In diesem Fall werden 7 % an Umsatzsteuer gegenüber den Fußballspielern berechnet. Es handelt sich hierbei um physiotherapeutische Behandlungen ohne Verordnung. Ist es zutreffend, dass diese Leistungen mit 7 % abgerechnet werden können?  Der Mandant beabsichtigt, ein hochwertiges Fahrzeug anzuschaffen, welches ausschließlich für die Betreuung dieser Kunden verwendet wird. Bei diesen Kunden werden ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsatzerlöse erzielt. Daher stellt sich die Frage, wenn ein hochwertiges Fahrzeug mit Anschaffungskosten von rund 150.000 € angeschafft wird, ob die Vorsteuer in voller Höhe geltend gemacht werden könnte. Ein Zusammenhang zu den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen wäre gegeben, sodass meines Erachtens die Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte beurteilen Sie die Sachlage.
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