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Einfuhrumsatzsteuer,Vorsteuerberichtigung

Ein bulgarisches Unternehmen erwirbt Bauteile in Malaysia. Diese werden in Deutschland eingeführt. Dort wird vom Zoll die EUSt erhoben. In Deutschland werden die Teile durch einen Auftragnehmer des bulgarischen Unternehmens getestet und nochmals bearbeitet und danach an den Sitz des bulgarischen Unternehmens weitergeliefert. 1. Wurde die EUSt in Deutschland zulässigerweise erhoben? 2. Wie kann diese in Deutschland zurückgeholt werden?
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