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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Vorsteuerberichtigung

Eine freiberufliche Sozietät hat im Jahr 2011 ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück erworben, um darin in Zukunft ihr Büro zu betreiben. Das Hausgrundstück wurde Betriebsvermögen. Zunächst wurde eine Nutzungsänderung als Bürogebäude und für kleinere Umbauarbeiten beim Bauamt beantragt. Die Baugenehmigungen wurden erteilt. In den Folgejahren wurde die Umbaumaßnahmen und eine vollständige Kernsanierung durchgeführt, welche sich durch unterschiedliche Umstände erheblich verzögerte. Die in den Baurechnungen enthaltene Umsatzsteuer wurde als Vorsteuer geltend gemacht. Nachdem sich bei den Sozietätsmitgliedern auch die persönlichen Verhältnisse geändert haben, hat man sich im Jahr 2019 zum Verkauf des Anwesens entschlossen. Wegen des anstehenden Notartermins wurde nun die Frage gestellt, ob die in den letzten Jahren geltend gemachte Vorsteuer aus den Baurechnungen berichtigt werden muss. Der Verkauf erfolgt ohne Umsatzsteuerausweis. Die Bauarbeiten sind noch nicht fertiggestellt. Eine Nutzung als Büro hat noch nicht stattgefunden.
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