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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Rechnungsausstellung

Einzelunternehmer U betreibt hauptberuflich einen IT-Service. Diese Tätigkeiten führt er in seiner Mietwohnung aus (Büroecke). Weitere Geschäftsräume stehen ihm nicht zur Verfügung. Im Jahr 2018 beginnt er mit seiner Lebensgefährtin mit dem Bau eines Einfamilienhauses (Bauantrag = Einfamilienhaus). In der Gebäudeplanung und im Bauantrag ist ein Büro für seine unternehmerische Tätigkeit vorgesehen. Das Gebäude wurde im Jahr 2019 fertig gestellt. Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurden vom Unternehmer selbst eingereicht. Bisher wurde in den Voranmeldungen keine Vorsteuer der anteiligen Baukosten geltend gemacht.   Fragen:   1. Genügt als Nachweis für die Zuordnung des Büros zum umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen und somit dem Vorsteuerabzug, dass der Büroraum fest für die unternehmerische Nutzung geplant war und dem Unternehmer auch keine weiteren Räumlichkeiten für seine Tätigkeit zur Verfügung stehen? 2. Die Rechnungen sind auf die beiden Eigentümer ausgestellt. Kann U seine anteilige Vorsteuer aus diesen Rechnungen der Baukosten geltend machen (BFH-Rechtsprechung 1998)?
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