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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Vorsteuerberichtigung

Sachverhalt P1 erwirbt ein Grundstück mit der Absicht, dort ein Bürogebäude zu errichten und dies nach Fertigstellung an P3 umsatzsteuerpflichtig zu verkaufen. P1 vergibt an P2 den Auftrag, die entsprechenden Planungsleistungen zu erstellen sowie auf dem Grundstück Baufreiheit herzustellen. P2 stellt an P1 eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. P1 macht die Vorsteuer geltend. P3 tritt vom Vertrag zurück, der Vertrag scheitert bzw. wird aufgehoben. Der Bau eines Bürogebäudes kommt somit nicht zustande. Sodann wird das Grundstück von P1 umsatzsteuerfrei für die Errichtung von Wohngebäuden an einen Dritten verkauft. Das Projekt, der Bau eines Bürogebäudes, ist somit gescheitert. Frage: Wie verfährt man mit der durch P1 gezogenen Vorsteuer, besteht die Pflicht zur Korrektur?
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