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Alkoholsteuer,Steueraussetzung

Wir haben in unserem Mandantenkreis einen Unternehmer, der bisher einen Weinhandel in Deutschland führt. Zukünftig möchte er das Geschäft erweitern und Liköre/Destillate und Ähnliches anbieten, welchen er sich aus Österreich liefern lassen möchte. Das Gleiche macht er bereits mit dem Wein, wo wir monatlich eine Schaumweinsteueranmeldung abgeben, wofür wir von ihm immer ein sogenanntes EVD-Dokument erhalten. Ist unser Mandat nun auch verpflichtet, eine Alkoholsteueranmeldung nach dem Alkoholsteuergesetz abzugeben und die Alkoholsteuer an den Zoll zu entrichten? Er selbst will keinen Alkohol herstellen, sondern nur aus Österreich beziehen, um ihn dann in seinem Weinhandel in Deutschland anzubieten und zu verkaufen.
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