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SVR,Stiftung

Unser Mandant ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der A GmbH. Unser Mandant hat nun eine Familienstiftung gegründet, bei der er der alleinige Vorstand ist. Im nächsten Schritt sollen nun die Gesellschaftsanteile der A GmbH an die Stiftung geschenkt werden. Hierdurch wird der alleinige Gesellschafter der GmbH ja die Stiftung. Wird durch den Gesellschafterwechsel der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig? Sollte dies der Fall sein, so stellt sich die Frage, ob es eine Gestaltungsmöglichkeit gibt, um die Sozialversicherungsfeiheit zu erhalten? Also vermutlich durch Regelungen im Geschäftsführeranstellungsvertrag zu erreichen.
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