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Verein,Vorstand,Vergütung

Bei einem als gemeinnützig anerkannten Verein ist der Vorstand ja ehrenamtlich ohne Vergütung tätig. Die Satzung enthält hier keine Öffnungsklausel. Der Verein hat ein Gebäude, in dem umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen anstehen. Diese werden neben beauftragten Handwerkern im Wesentlichen durch die Tätigkeit des Vorstandes für z.B. Abbrucharbeiten und Malerarbeiten ausgeführt. Kann der Verein für die Dauer der Maßnahmen (ca. zehn Monate) dem Vorstand für die von diesem ausgeführten handwerklichen Tätigkeiten einen Lohn in Höhe von € 450,00/monatlich als geringfügig Beschäftigter bezahlen, ohne dass dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre? Der Ausschuss würde vorher einen entsprechenden Beschluss fassen. Die Vergütung wird ausdrücklich nicht für die Vorstandstätigkeit, sondern für die handwerklichen Tätigkeiten bezahlt.
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