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U1,Entgelt

Ein Mandant hat bisher die Lohnbuchhaltung selbst übernommen. Hierin gibt es folgenden Fall: Einige Mitarbeiter arbeiten unter Akkordlohn. Für diese Mitarbeiter wurde bei Krankheit ein pauschaler Tagessatz der Lohnfortzahlung (mit einer separaten Lohnart) vereinbart, der in der Brutto-Netto-Abrechnung dann auch ersichtlich war. Das Lohnabrechnungsprogramm des Mandanten hat genau auf diesen Betrag Anträge auf Erstattung U1 bei den Krankenkassen produziert. Auf dieser Basis haben die Krankenkassen auch tatsächlich erstattet. Bei der Lohnabrechnung nach System DATEV wird das monatliche Brutto gesamt, das aus Tagessatz bei Krankheit, Akkordlohn, Feiertagslohn usw. besteht, herangezogen. Dadurch ergeben sich um ca. 40 % höhere Erstattungen. Datev dürfte sich vermutlich am Entgeltfortzahlungsgesetz orientieren. In unserem Fall bedeutet das, dass der Arbeitgeber bei Krankheit zu niedrige Tagessätze fortzahlt. Nun stellt sich die Frage, welchen Anspruch der Arbeitgeber gegenüber der Krankenkasse tatsächlich hat. Bezieht sich der Anspruch des Arbeitgebers nur auf das tatsächlich fortgezahlte Arbeitsentgelt pro Tag oder ist das von Datev ermittelte monatliche Brutto geteilt durch Monatsarbeitstage x Krankheitstage maßgebend? Wie ist die Rechtslage?
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