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Liquidation GmbH,Verzicht Pensionszusage,Arbeitslohn

Eine GmbH ist rechnerisch überschuldet. Insolvenzantrag musste nicht gestellt werden, da für die Bankverpflichtungen persönliche Sicherheiten der Gesellschafter gewährt wurden. Es besteht noch eine Pensionszusage, auf die im Zuge einer eventuellen Liquidation verzichtet wird. Kann dies zu einem Zufluss bei den Gesellschaftern führen?
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