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disquotale Gewinnausschüttung,Satzung

An einer GmbH sind drei Gesellschafter beteiligt. Davon arbeiten nur zwei in der GmbH, der dritte Gesellschafter hält nur die Anteile. In der Satzung ist kein Gewinnverteilungsschlüssel festgelegt. Einmal vor zehn Jahren wurde ausgeschüttet nach der Verteilung der Anteile. Jetzt soll ein anderer Verteilungsmaßstab, nicht nach Anteilen, gewählt werden. Ist dies handelsrechtlich und steuerrechtlich möglich?
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