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Versicherungssteuer,Versicherungsentgelt,Maklerprovision

Mein Mandant möchte seine Versicherungsverträge alle nettoisieren, d.h., dass die Provisionen ohne Versicherungssteuer direkt an den Makler gezahlt werden. Auf die Versicherungsprämien an sich entfällt natürlich Versicherungssteuer. Nunmehr möchte der Makler von unserem Mandanten eine „Freistellungserklärung“ dergestalt, dass unser Mandant den Makler von eventuellen Rückforderungen seitens der Steuerbehörden bezüglich der Versicherungssteuer freistellt. Frage: Ist es rechtlich zulässig, dass Versicherungsverträge dergestalt „nettoisiert“ werden, dass auf die Provision des Maklers keine Versicherungssteuer entfällt?
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